Statuten des Vereins swissAI
1.1 Unter dem Namen swissAI (früher KImpact) ****besteht ein Verein, der den vorliegenden Statuten und den Vorschriften in Art. 60 ff. ZGB untersteht.
1.2 Sitz des Vereins ist in Gebenstorf, AG.
2.1 Zweck des Vereins ist als Verband für den Austausch und die Weiterbildung von KI-Interessierten (Künstliche Intelligenz), sowie die Positionierung von teilnehmenden Firmen und Personen im Bereich KI als Verband.
2.2 Einer Umwandlung des Vereinszwecks müssen alle Vereinsmitglieder zustimmen.
3.1 Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, welche den Zweck des Vereins anerkennen und fördern.
3.2 Nach 1 Monat Testphase können Teilnehmende entscheiden, ob sie dabei bleiben möchten. Ohne Veto des Vorstands wird das Mitglied automatisch aufgenommen. Ein ablehnender Entscheid muss nicht begründet werden.
4.1 Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung jährlich festgelegt. Er beträgt maximal CHF 200 pro Jahr/Person.
4.2 Mitglieder haben für das Kalenderjahr, in welchem ihre Aufnahme erfolgt bzw. ihre Mitgliedschaft erlischt, den vollen Mitgliederbeitrag zu entrichten.
Die Mitgliedschaft erlischt durch